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AfD verlangt Ausnahmen im Tierschutzgesetz
Veröffentlicht am:
11.12.2024 18:19:05
Kategorie :
Allgemein
11.12.2024 - Die AfD-Fraktion verlangt bei der Änderung des Tierschutzgesetzes Ausnahmen bei der Anbindehaltung für in der Falknerei eingesetzte Vögel. In einem Antrag (20/14124) sprechen sich die Abgeordneten dafür aus, für die Falknerei oder für den Freiflug trainierte und dazu eingesetzte Vögel, wie auch für die Auswilderung vorbereitete Vögel, vom Verbot der Anbindehaltung zu befreien.
Zu den weiteren Forderungen gehört die Umsetzung des Gutachtens des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) über Mindestanforderungen an die Haltung von Greifvögeln und Eulen aus dem Jahr 2005. Außerdem solle die Beizjagd nicht eingeschränkt, sondern „weiter ermöglicht“ werden, wie es der UNESCO-Beschluss aus dem Jahr 2014 vorsehe, in dem die Falknerei als immaterielles Kulturerbe anerkannt worden sei.
Hintergrund ist die geplante Änderung des Tierschutzgesetzes, wonach ein Tier nur in Ausnahmen und zeitlich begrenzt angebunden gehalten werden darf.
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