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Abschlussbericht des Nachhaltigkeitsbeirats liegt vor

Veröffentlicht am: 06.02.2025 18:27:17
Kategorie : Allgemein

Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung/Unterrichtung 

06.02.2025 - Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung (PBnE) unterstützt die Weiterentwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie durch die Bundesregierung als zentralen Rahmen für die Umsetzung der Agenda 2030 und betont die Bedeutung der sechs Transformationsbereiche für eine nachhaltige Entwicklung. So heißt es im Abschlussbericht des PBnE für die 20. Wahlperiode, der als Unterrichtung (20/14850) 

https://dserver.bundestag.de/btd/20/148/2014850.pdf

vorliegt. Gleichzeitig fordert der Beirat der Vorlage zufolge, dass die Bundesregierung verstärkte Anstrengungen unternimmt, „um die definierten Ziele zu erreichen, insbesondere durch eine verbesserte Governance, eine stärkere gesellschaftliche Mobilisierung und eine zielgerichtete internationale Zusammenarbeit“. Vor diesem Hintergrund und aufbauend auf den bisherigen Fortschritten und der institutionellen Verankerung des Nachhaltigkeitsansatzes empfiehlt der Beirat dem 21. Deutschen Bundestag, die parlamentarische Arbeit in diesem Bereich nahtlos fortzusetzen und dabei bestehende Herausforderungen, wie die rechtzeitige Einsetzung des Beirats, gezielt anzugehen. 

In der 20. Wahlperiode habe der Beirat zu 341 einzelnen Gesetzentwürfen und Verordnungen (Stand: Januar 2025) der Bundesregierung eine gutachtliche Stellungnahme beschlossen und an die federführenden Ausschüsse zur Berücksichtigung in den Gesetzgebungsverfahren weitergeleitet, heißt es in dem Tätigkeitsbericht. Das Verfahren zur Bewertung der Nachhaltigkeitsprüfung durch den Beirat habe sich auch in dieser Wahlperiode bewährt, schreiben die Abgeordneten. Die Berichterstatterinnen und Berichterstatter seien bei den formellen Prüfungen der Gesetzesfolgenabschätzung der einzelnen Vorhaben mehrheitlich zu positiven Ergebnissen gekommen. Die Einbeziehung von Nachhaltigkeitszielen sei formal berücksichtigt worden, wenngleich bei der Gesetzesfolgenabschätzung nicht immer die aktuelle Version der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) zugrunde gelegen habe.

„Dem Ziel, die Gesetzentwürfe und Verordnungen in einem transparenten und nachvollziehbaren Verfahren anhand konkreter Kriterien auf ihre Vereinbarkeit mit den Zielen einer nachhaltigen Entwicklung zu überprüfen, ist man ein Stück nähergekommen“, heißt es in der Vorlage. Nur in Ausnahmefällen habe der Beirat festgestellt, „dass die Bundesregierung ihrer Verpflichtung nicht hinreichend nachgekommen war, so dass eine Stellungnahme beim federführenden Bundesministerium mittels Prüfbitte erbeten wurde“.

Der Bericht enthält auch Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung, die auch in einer früheren Unterrichtung (20/10100) 

https://dserver.bundestag.de/btd/20/148/2014850.pdf

aufgeführt sind. Danach soll der PBnE seine Arbeit auch künftig als Beirat fortsetzen - nicht als eigenständiger Ausschuss. Um die künftige Veränderung seiner Arbeitsweise herauszustellen, solle eine Umbenennung hin zum „Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen“ erfolgen. Außerdem sprechen sich die Beiratsmitglieder für eine Anpassung der Geschäftsordnung des Bundestages aus. Die Fraktionen seien sich einig, „dass der PBnE in seiner Form als Beirat eine wichtige Schnittstelle zwischen Parlament und Gesellschaft bildet“, heißt es. Diese Schnittstelle müsse zukünftig ausgebaut werden. Daher solle geprüft werden, „ob und wie die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages angepasst werden kann, damit sie künftig den Besonderheiten der Arbeit des Beirats Rechnung trägt“. Insbesondere soll der PBnE der Vorlage zufolge direkt zu Beginn jeder Legislaturperiode - idealerweise parallel zu den Ausschüssen - eingesetzt werden. 

Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten, Platz der Republik 1, 11011 Berlin

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