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Tierärztliche Seminare

Bei unseren Fortbildungen für Tierärzte/-innen vermitteln exzellente Referenten/-innen aktuelles, fundiertes Wissen, das Veterinäre zum kompetenten Partner der Landwirte/-innen macht. Mit praktischen Übungen, Bestandsbesuchen, Fallbesprechungen und Diskussionen bieten diese Seminare die Möglichkeit, praxistaugliches Wissen zu erwerben und dieses künftig gezielt bei der täglichen Arbeit zu nutzen. Unsere Fortbildungen sind in der Regel von der Bundestierärztekammer anerkannt (ATF-Anerkennung gemäß § 10 der ATF-Statuten).

 

Seminare für Tierärzte/-innen und Landwirte/-innen

Regelmäßig veranstaltet die AVA Seminare und Workshops, in denen Landwirte/-innen und Tierärzte/-innen zusammen und voneinander lernen. „Auf gleicher Augenhöhe“ werden hier Themen der Tiergesundheit und Co. intensiv besprochen, um Probleme herauszukristallisieren und zu lösen. Abseits des Tagesgeschäftes bieten wir hier ein Forum für den konstruktiven fachlichen Austausch.

Ab 1.1. 2025: Sachkundenachweis für TÄ für den Verkauf von Bioziden erforderlich

Veröffentlicht am: 03.01.2025 17:58:48
Kategorie : Allgemein

03.01.2025 - Ab 01.01.2025 treten strengere Vorgabe für den Verkauf von biozidhaltigen Produkten in Kraft. Demnach benötigen dann Verkäufer von bestimmten Produkten, die Biozide enthalten, eine Sachkunde nach § 13 Biozidrechts-Durchführungsverordnung (ChemBiozidDV). Darunter fallen u.a. auch Produkte der Produktart 18 „Insektizide, Akarizide und Produkte gegen andere Arthropoden“ wie beispielsweise Floh-Fogger zum Vernebeln von Insektiziden in der Umgebung, die keine Tierarzneimittel sind. Wollen Tierärzte diese weiterhin an flohgeplagte Tierbesitzer für die Umgebungsbehandlung abgeben, brauchen auch Tierärzte dafür ab 01.01.2025 diese spezielle Sachkunde.

Zugelassene Tierarzneimittel, wie zum Beispiel Bravecto, Simparica, oder Profender, fallen nicht unter diese Vorschrift.

Ausschließlich die folgenden Biozidprodukte sind betroffen:

Produktart 14 "Rodentizide“: Produkte zur Bekämpfung von Mäusen, Ratten und anderen Nagetieren durch andere Mittel als Fernhaltung oder Köderung.

Produktart 18 „Insektizide, Akarizide und Produkte gegen andere Arthropoden“: Produkte zur Bekämpfung von Arthropoden (zum Beispiel Insekten, Spinnentiere und Schalentiere) durch andere Mittel als Fernhaltung oder Köderung.

Produktart 21 „Antifouling-Produkte“: Produkte zur Bekämpfung des Wachstums und der Ansiedlung von bewuchsbildenden Organismen (Mikroben und höhere Pflanzen- und Tierarten) an Wasserfahrzeugen, Ausrüstung für die Aquakultur und anderen im Wasser eingesetzten Bauten.

Auf der Webseite der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) finden Sie zu Ihrer Information sowohl einen Hinweise zu den nach § 13 ChemBiozidDV anerkannten Sachkunden als auch eine Liste anerkannter Einrichtungen.

Lesen Sie hier den gesamten Beitrag

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