Suchen im Blog
Schweiz verschärft Tierschutzmaßnahmen
Veröffentlicht am:
29.02.2024 17:20:35
Kategorie :
Allgemein
, News
29.02.2024 - Die Schweiz verschärft die Tierschutzgesetze in einigen Bereichen. Unter anderem betroffen: der Import von Welpen, Haltungszustände von Versuchstieren und das Touchieren von Schnäbeln.
Das Schweizer Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat eine Vernehmlassung zur Anpassung von mehreren Erlassen im Tierschutzbereich eröffnet. Die neuen Vorgaben sollen unter anderem das Tierwohl in der Haltung verschiedener Tierarten verbessern und unverantwortlichen Hundeimporten entgegenwirken. Ebenso sind Maßnahmen im Bereich der Tierversuche vorgesehen.
Der Bundesrat hat in Antworten auf verschiedene parlamentarische Vorstöße weitere Verbesserungen des Tierschutzes in Aussicht gestellt. Zudem generiert die Forschung laufend neue wissenschaftliche Erkenntnisse im Bereich der Tierhaltung. Vor diesem Hintergrund will der Bundesrat die tierschutzrechtlichen Vorgaben stärken. Am 27. November 2023 hat das EDI die Vernehmlassung zu den entsprechenden Änderungen in den betroffenen Erlassen eröffnet.
Strengere Regeln für die Einfuhr von Welpen
Der Vernehmlassungsentwurf sieht ein Verbot für die Einfuhr von Hundewelpen vor, die unter fünfzehn Wochen alt sind. Diese Vorgabe besteht bereits in vielen EU-Staaten. Derzeit können Hunde ohne Altersbeschränkung in die Schweiz importiert werden. Welpen unter acht Wochen müssen jedoch vom Muttertier begleitet werden. Das Ziel der Verschärfung ist es, unbedachte Spontankäufe von Welpen im Internet zu reduzieren und dadurch den verantwortungslosen Hundehandel aus dem Ausland einzudämmen.
Die in der Praxis gängigen Sammeltransporte mit vielen Tieren bergen außerdem die Gefahr, dass sich die oft sehr jungen Hunde gegenseitig mit Krankheiten anstecken. Ausnahmen von der 15-Wochen-Beschränkung gelten für Privatpersonen, die einen Welpen selbst bei einer Züchterin oder einem Züchter im Ausland abholen, sowie für die Einfuhr von Diensthunden.
Verbesserungen in der Versuchstierhaltung und -zucht
Ein neuer Verordnungsartikel beschränkt außerdem die Zucht von Versuchstieren explizit auf das notwendige Minimum. Weiter soll die Bestimmung aller Versuchstiere künftig in einer Datenbank erfasst werden müssen. Dies gilt insbesondere für Tiere, die Institutionen für Versuche züchten, aber schließlich nicht verwenden und deshalb töten.
Die geschaffene Transparenz soll dazu beitragen, die Anzahl gezüchteter Versuchstiere zu verkleinern. Außerdem schreibt die gesetzliche Grundlage neu vor, dass die Käfige und Gehege aller Versuchstiere Rückzugsmöglichkeiten bieten. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind im Sinne des in der Schweiz geltenden 3R-Prinzips. 3R steht für die Reduktion der eingesetzten Versuchstiere (reduce), den Ersatz von Tierversuchen (replace) und die Verbesserung der angewendeten Methoden (refine).
Neue Regelungen für den tiergerechten Umgang
Gewisse Praktiken im Umgang mit Tieren entsprechen nicht mehr dem heutigen Verständnis von Tierschutz und sollen künftig verboten werden. Dazu gehören etwa das Touchieren (Kürzen) der Schnäbel von Hühnern, der Gebrauch bestimmter Methoden beim Umgang mit Pferden sowie das Kürzen der Schwänze von Schafen.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung der Schweizerischen Eidgenossenschaft.